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   BVerwG, 27.11.1969 - I C 8.69   

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https://dejure.org/1969,1147
BVerwG, 27.11.1969 - I C 8.69 (https://dejure.org/1969,1147)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1969 - I C 8.69 (https://dejure.org/1969,1147)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1969 - I C 8.69 (https://dejure.org/1969,1147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Inhalt und Umfang der Ermächtigung des Masseurgesetzes zum Erlass einer Ausbildungsordnung und Prüfungsordnung - Ableistung eines Pflegedienstes durch den Berufsbewerber vor der Ausbildung zum Masseur - Ermächtigung der Verwaltung zum Erlass einer Ausbildungsordnung und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.05.1963 - VII C 33.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1969 - I C 8.69
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 VwGO gegeben, wenn die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten, bereits überschaubaren Sachverhalt streitig ist (BVerwGE 12, 261; 14, 202, 235; 16, 92) [BVerwG 14.05.1963 - VII C 126/61].
  • BVerwG, 25.05.1962 - VII C 240.59

    Langholztransporte - § 43 VwGO, Statthaftigkeit einer Klage auf Feststellung, daß

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1969 - I C 8.69
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 VwGO gegeben, wenn die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten, bereits überschaubaren Sachverhalt streitig ist (BVerwGE 12, 261; 14, 202, 235; 16, 92) [BVerwG 14.05.1963 - VII C 126/61].
  • BVerwG, 26.05.1961 - VII C 7.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1969 - I C 8.69
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 VwGO gegeben, wenn die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten, bereits überschaubaren Sachverhalt streitig ist (BVerwGE 12, 261; 14, 202, 235; 16, 92) [BVerwG 14.05.1963 - VII C 126/61].
  • BVerwG, 14.05.1963 - VII C 126.61

    Erhebung eines Zuschlages zur Ausgleichsabgabe auf frisches Fleisch wegen

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1969 - I C 8.69
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 VwGO gegeben, wenn die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten, bereits überschaubaren Sachverhalt streitig ist (BVerwGE 12, 261; 14, 202, 235; 16, 92) [BVerwG 14.05.1963 - VII C 126/61].
  • BVerwG, 27.11.1973 - I C 74.67

    Berechtigtes Feststellungsinteresse bei der Klärung der Berechtigung zum

    Nach feststehender Rechtsprechung des Senats hat derjenige, der ein Arzneimittel herstellt oder in den Verkehr bringt, ein schutzwürdiges Interesse, daß er die Klärung der gegen die Berechtigung zum Freiverkauf des Präparats erhobenen Zweifel in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren und nicht auf der Anklagebank erlebt (vgl. Urteile des Senats vom 13. Januar 1969 - BVerwG I C 86.64 - [Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 31] und vom 27. November 1969 - BVerwG I C 8.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 33], jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 12.02.1973 - VII B 43.72

    Voraussetzungen für die Unzulässigkeit einer Feststellungsklage -

    Die Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO kann stets nur der Klärung eines konkreten Rechtsverhältnisses dienen; dies setzt voraus, daß die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten Sachverhalt streitig ist (vgl. BVerwGE 14, 235 [236] und Urteil vom 27. November 1969 - BVerwG I C 8.69 - [Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 33] mit weiteren Nachweisen).
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